Für die Wahl des Gemeinderates, sowie des Kreistages steht Ihnen ein Probestimmzettel zur Verfügung, so dass Sie vorab Ihre gewünschte Wahl/Wahlkombination "erproben" können.
Jeder Wähler und jede Wählerin hat 16 Stimmen für den Gemeinderat (60 Stimmen für den Kreistag). Kein Bewerber oder keine Bewerberin darf mehr als 3 Stimmen erhalten, auch dann nicht, wenn sie oder er mehrfach aufgeführt sind.
>>> Probestimmzettel Gemeinderat <<<
Den Probestimmzettel für den Kreistag können Sie unter folgenden Link abrufen:
>>> Probestimmzettel Kreistag <<<


