Natur, Genuss und Kultur -
inmitten des Fränkischen Weinlandes |
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Der Markt Schwarzach a. Main hat zur Durchführung privater Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Altortsanierung ein Förderprogramm zum 01.05.2016 erlassen.
Zweck des Kommunalen Förderprogramm ist die Erhaltung und Wiederherstellung des ortstypischen Charakters der Altorte. Finanzielle Zuschüsse sollen als Anreiz dienen, dass private Haus- und Sanierungsmaßnahmen im Sinne der Gestaltungsrichtlinien durchgeführt werden.
Hier finden Sie das ausführliche Förderprogramm.
Der jeweilige Geltungsbereich für die einzelnen Ortsteile ist auf den nachfolgenden Plänen weiß markiert:
Geltungsbereich für den Ortsteil Düllstadt
Geltungsbereich für den Ortsteil Düllstadt (Atzhäuser Straße)
Geltungsbereich für den Ortsteil Gerlachshausen
Geltungsbereich für den Ortsteil Hörblach
Geltungsbereich für den Ortsteil Münsterschwarzach
Geltungsbereich für den Ortsteil Schwarzenau
Geltungsbereich für den Ortsteil Stadtschwarzach
Den entsprechenden Förderantrag können Sie sich hier herunterladen.
Bei Fragen zum Kommunalen Förderprogramm stehen Ihnen
Herr Filbig (Tel. 0 93 24 / 97 39 - 17 oder per eMail: n.filbig(ät)schwarzach-main.de) und
Herr Weckert (Tel. 0 93 24 / 97 39 - 19 oder per eMail: c.weckert(ät)schwarzach-main.de)
für Auskünfte zur Verfügung.
Der Markt Schwarzach a. Main leistet einmalige Investitionszuwendungen in Höhe von 200,00 € für Regenwasserzisternen mit einem Fassungsvolumen von 2 m³ bis 5 m³ und 400,00 € für ein Fassungsvolumen von 5 m³ und größer (Marktgemeinderatsbeschluss vom 22.10.2002).
Bitte reichen Sie den ausgefüllten Zuschussantrag VOR Beginn der Bauarbeiten beim Markt Schwarzach a. Main, Herr Pfriem, in Papierform oder per Mail an m.pfriem(ät)schwarzach-main.de ein.
Die Interkommunale Allianz Dorfschätze hat sich wieder für die Teilnahme am Regionalbudget 2025 ausgesprochen.
Planen Sie jetzt schon Projekte für das Jahr 2025?
Unter Vorbehalt der Antragstellung, sowie der Zustimmung durch das Am für ländliche Entwicklung steht 2025 ein Regionalbudget in Höhe von 75.000,00 € zur Verfügung.
Weitere Informationen über das Regionalbudget 2025 finden Sie auf der homepage der Dorfschätze.
Die nötigen Unterlagen können Sie hier downloaden:
- Förderanfrage für ein Kleinprojekt
- Merkblatt zur Durchführung von Kleinprogekten
- De-minimis-Beihilfen-Merkblätter und De-minimis-Erklärungen
- Durchführungsnachweis mit Kostenzusammenstellung
Sie haben bereits jetzt Fragen?
Dann steht Ihnen Herr Kohl (Tel. 0 93 83 / 97 35 - 990 oder per eMail: info(ät)dorfschaetze.de) für Auskünfte zur Verfügung.