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Mitteilungsblatt vom 18.03.2023
Mitteilungsblätter Archiv
Redaktionstermine
Aktuelle Stellenausschreibungen
Sitzung des Marktgemeinderates am Di., 28.03.2023 um 19:30 Uhr
(Sitzungssaal, Langhaus)
Sie wollen Ihren Behördengang online erledigen? Hier haben sie die Möglichkeit.
Hinweise und Infos über das Szenario Stromausfall
Vor dem Hintergrund der derzeitigen Energiekrise und möglichen Cyberangriffen beschäftigen sich auch die Gemeinden und Landkreise immer mehr mit dem Thema Krisenvorsorge für den Fall großflächiger langandauernder Stromausfälle.
Im Zuge dessen möchten wir unsere Bürger noch einmal eindringlich darauf hinweisen, dass eine private Vorsorge für solche Ereignisse unerlässlich ist. Eine hilfreiche Checkliste finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Kitzingen unter der Rubrik Feuerwehr und Katastrophenschutz. Außerdem bitten wir unsere Mitbürger besonders in Krisenfällen um Nachbarschaftshilfe und gegenseitige Rücksichtnahme.
Bei einem längeren flächendeckenden Stromausfall und einhergehendem Totalausfall der Telefonnetze aktiviert der Markt Schwarzach a. Main kurzfristig sogenannte Lichtpunkte im Gemeindegebiet. Bürgerinnen und Bürger können dort Notrufe absetzen, wenn dies Zuhause nicht mehr möglich ist und verfügbare Informationen zur Lage oder Hilfsangeboten erhalten.
Lichtpunkte im Gemeindegebiet Schwarzach a. Main:
Weitere Hinweise, bzw. die Checkliste finden Sie hier.
-Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste-
In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden. Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben. Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen finden Sie hier.
Sie können Ihre Vorschläge bis zum 16.03.2023 schriftlich an uns richten oder persönlich beim Markt Schwarzach a. Main, Marktplatz 1, Zimmer 1 abgeben.
Schöffenbekanntmachung 2023
Das Bewerbungsformular finden Sie hier.
In Schwarzach a. Main sind bereits seit 2012 zahlreiche Verwaltungsleistungen über das Rathaus-Serviceportal und die App des Marktes Schwarzach a. Main nutzbar und die Anzahl seitdem ständig erweitert worden.
Diese online-Angebote können auch über die Bayern-App genutzt werden;
Nutzen Sie die vorhandenen digitalen Möglichkeiten und sparen kostbare Zeit!
Förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung:
Bekanntmachung der Änderung des Flächennutzungsplanes
Begründung
7. Änderung des Flächennutzungsplanes - Entwurf
Bekanntmachung der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Begründung
vorhabenbezogener Bebauungsplan - Entwurf
Datenschutz-Informationspflichten
Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns.
Hierzu hat das Bayerische Landesamt für Steuern eine Informationsschrift und weiterführende Unterlagen erstellt.
Hier möchten wir Sie über die Ukraine-Krise und den Umgang mit den ukrainischen Staatsbürgern, die nach Deutschland kommen, informieren. Das Zuwanderungsgeschehen ist derzeit noch diffus. Die Lage bleibt weiterhin sehr dynamisch. Stand dieser Inforamtion ist der 02.03.2022.
Weiteres erhalten Sie hier!
Informationen zum gemeinsamen Auswahlverfahren finden sie hier: https://gigabitbayern.de/lkr-kitzingen-west/
Programm zur Unterstützung vom Starkregen und Hochwasser im Juli 2021 betroffener privater Haushalte und Wohnungsunternehmen in Bayern
Der Freistaat Bayern hat ein Programm zur Unterstützung vom Starkregen und Hochwasser im Juli 2021 betroffener privater Haushalte und Wohnungsunternehmen in Bayern (BayHoPr 2021) aufgelegt. Die Bearbeitung dieses Programmes erfolgt durch die Regierung von Unterfranken.
In Unterfranken umfasst der Geltungsbereich die Landkreise Haßberge, Kitzingen, Schweinfurt und Würzburg. Die Finanzhilfen sind bis spätestens 30. Juni 2023 zu beantragen.
Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat auf der Internetseite https://www.stmb.bayern.de/wohnen/hochwasserhilfen2021/index.php Informationen zum Programm eingestellt (u.a. Richtlinien, Rechtsgrundlagen, Antragsformular).
Für konkrete Anfragen/Informationen zum Programm steht die Regierung von Unterfranken, Sachgebiet Wohnungswesen (E-Mail: wohnungswesen(ät)reg-ufr.bayern.de , Tel. 0931 – 380 1443) zur Verfügung.
Veranstaltung hier anmelden zur VeröffentlichungBitte beachten Sie, dass diese Anmeldung keine Genehmigung Ihrer Veranstaltung darstellt. Entsprechende Erlaubnisse wie z.B. eine Gestattung, Sondernutzung o.ä. können Sie in folgendes Anmeldeformular notieren. |