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Mitteilungsblatt vom 31.08.2024
Mitteilungsblätter Archiv
Redaktionstermine
Aktuelle Stellenausschreibungen
Sitzung des Marktgemeinderates am Di., 10.09.2024 um 19:30 Uhr
(Sitzungssaal, Langhaus)
Sie wollen Ihren Behördengang online erledigen? Hier haben sie die Möglichkeit.
Das Landratsamt Kitzingen teilt mit, dass ab dem 1. August 2024 Bauanträge am Landratsamt Kitzingen über einen Antragsassistenten des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr digital eingereicht werden können. Die Bürgerinnen und Bürger haben weiterhin die Möglichkeit, die Bauanträge in Papierform einzureichen. Nahezu alle Anträge (auch die in schriftlicher Form) sind ab dem 01.08.2024 allerdings nicht mehr bei der jeweiligen Gemeinde, sondern beim Landratsamt einzureichen. Nähere Informationen erhalten die Bürger unter www.kitzingen.de.
- Bauhof
Am 20.06.2024 fand in der Arche eine Informationsveranstaltung zu den aktuellen Planungen für den Hochwasserschutz in Schwarzach a. Main statt.
Neben den Vertretern des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg (WWA), des Landratsamtes Kitzingen, des Planungsbüros Tractebel Hydroprojekt GmbH und des Marktes Schwarzach a. Main waren ca. 100 interessierte Bürger anwesend.
Hier finden Sie noch einmal die Präsentationen des WWA und des Planungsbüros Tractebel Hydroprojekt.
Der Freistaat Bayern hat für die Geschädigten im Landkreis Kitzingen als erstes Kontingent bis zu 1,5 Millionen Euro bereitgestellt. Die Anträge für die Auszahlung der Soforthilfen stehen auf der Homepage des Landratsamtes Kitzingen www.kitzingen.de zur Verfügung bzw. können im Rathaus (Zimmer Nr. 4) abgeholt werden.
Pro Haushalt ist eine Soforthilfe von bis zu 5.000 Euro für Schäden am Hausrat vorgesehen, bei Ölschäden an Gebäuden bis zu 10.000 Euro. Wer keine Elementarversicherung abgeschlossen hatte, obwohl er sich hätte versichern können, bekommt nur die Hälfte ausgezahlt. Eine entsprechende Bestätigung der Gebäude- und/oder Hausratversicherung ist vorzulegen.
Die Anträge sind bis spätestens 31.08.2024 im Rathaus einzureichen, hier erfolgt noch eine Identitäts- und Plausibilitätsprüfung. DIe Frist zur Abgabe der Anträge wurde auf den 30.09.2024 verlängert.
Für Unternehmen und Angehörige freier Berufe ist die Regierung von Unterfranken zuständige Behörde. Bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ist das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Kitzingen zuständig.
Am 23. bzw. 24.11.2023 erhielten eine Vielzahl von Haushalten in Schwarzach a. Main ein Schreiben der Fa. glasfaserplus mit Informationen über einen kostenlosen Glasfaseranschluss für die eigene Immobilie.
Wie von vielen angenommen, handelt es sich hierbei um keine „Werbung“ oder ein „Fake-Schreiben“.
Die Fa. glasfaserplus, einer Tochtergesellschaft der Telekom, ist im Rahmen des bayer. Förderprogrammes vom Markt Schwarzach a. Main mit einem Teilausbau des Glasfasernetzes in Schwarzach a. Main beauftragt worden.
Der Ausbau soll innerhalb der nächsten 3 Jahre durchgeführt werden. Das voreilige Anschreiben an die Haushalte erfolgte allerdings ohne Rücksprache mit der Gemeinde, so dass eine vorherige Information an die Bürger nicht möglich war.
Über die im Schreiben angegebene Internet-Adresse (https://www.telekom.de/netz/glasfaser) können sich die Hauseigentümer unverbindlich für die Verlegung eines kostenlosen Glasfaser-Hausanschlusses registrieren lassen.
Es entsteht hierdurch keine Verpflichtung für die Buchung eines Glasfaser-Tarifes, sondern dient lediglich zur weiteren Planung des Netzausbaus.
Vor den eigentlichen Ausbauarbeiten findet eine Informationsveranstaltung für alle Bürger statt.
Nähere Informationen über das festgelegte Ausbaugebiet finden Sie auf unserer Website (www.schwarzach-main.de). Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Filbig (Tel. 09324/9739-17, n.filbig(ät)schwarzach-main.de) zur Verfügung.
Das im Rahmen des bayer. Förderprogrammes festgelegte Ausbaugebiet ist im Lageplan rot umrandet.
In Schwarzach a. Main sind bereits seit 2012 zahlreiche Verwaltungsleistungen über das Rathaus-Serviceportal und die App des Marktes Schwarzach a. Main nutzbar und die Anzahl seitdem ständig erweitert worden.
Diese online-Angebote können auch über die Bayern-App genutzt werden;
Nutzen Sie die vorhandenen digitalen Möglichkeiten und sparen kostbare Zeit!
Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns.
Hierzu hat das Bayerische Landesamt für Steuern eine Informationsschrift und weiterführende Unterlagen erstellt.
Hinweise und Infos über das Szenario Stromausfall
Vor dem Hintergrund der derzeitigen Energiekrise und möglichen Cyberangriffen beschäftigen sich auch die Gemeinden und Landkreise immer mehr mit dem Thema Krisenvorsorge für den Fall großflächiger langandauernder Stromausfälle.
Im Zuge dessen möchten wir unsere Bürger noch einmal eindringlich darauf hinweisen, dass eine private Vorsorge für solche Ereignisse unerlässlich ist. Eine hilfreiche Checkliste finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Kitzingen unter der Rubrik Feuerwehr und Katastrophenschutz. Außerdem bitten wir unsere Mitbürger besonders in Krisenfällen um Nachbarschaftshilfe und gegenseitige Rücksichtnahme.
Bei einem längeren flächendeckenden Stromausfall und einhergehendem Totalausfall der Telefonnetze aktiviert der Markt Schwarzach a. Main kurzfristig sogenannte Lichtpunkte im Gemeindegebiet. Bürgerinnen und Bürger können dort Notrufe absetzen, wenn dies Zuhause nicht mehr möglich ist und verfügbare Informationen zur Lage oder Hilfsangeboten erhalten.
Lichtpunkte im Gemeindegebiet Schwarzach a. Main:
Weitere Hinweise, bzw. die Checkliste finden Sie hier.
Informationen zum gemeinsamen Auswahlverfahren finden sie hier: https://gigabitbayern.de/lkr-kitzingen-west/
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