Start: 01.09.2026 09:00 Uhr
Erlass einer Allgemeinverfügung des Landratsamtes Kitzingen zur befristeten Einschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs für Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern zweiter und dritter Ordnung (alle Gewässer außer dem Main) sowie zur befristeten Untersagung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs im Landkreis Kitzingen ab dem 01. September 2026
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